CAX Anwendungen
CAX umfasst fertigungsbezogene angewandte Informatik.
- CAD, computer-aided design, rechnerunterstützte Konstruktion
- CAE, computer-aided engineering, rechnergestützte Entwicklung
- CAI, computer-aided innovation, rechnergestütztes Erfinden
- CAM, computer-aided manufacturing, rechnergestützte Fertigung
- CAP, computer-aided planning, rechnergestützte Planung
- CAPP, computer-aided process planning, rechnergestützte Fertigungsplanung
- CAQ, computer-aided quality assurance, rechnergestütztes Qualitätsmanagement
- CAS, computer-aided styling, rechnergestützte Gestaltung
- CAT, computer-aided testing, rechnergestütztes Testen
Fast jede Software birgt Fehlerquellen, wer kennt das nicht!
Sie setzten ein teures CAD System ein, die Mitarbeiter können sich aufkommende Fehler nicht erklären.
Es stellen sich mehre Fragen:
- Wurde Ihnen das richtige System Verkauft?
- Liegt es am fehlerhaften System?
- Liegt es an einer mangelhaften Schulung?
- Liegt es an Schnittstellen?
- Und zuletzt, liegt es am Anwender?
Der Sachverständige prüft zuerst alle Umstände die zu den Fehlern führen, dann setzt er sich mit den Fragen auseinander.
- Stellt er fest dass das System für Sie ungeeignet ist, aber im Vorfeld mit dem Lieferanten eine
Leistungsbeschreibung ausgetauscht wurde, der Lieferant Ihnen beteuerte dass das System für Sie richtig ist, kann anhand des Gutachtens eine Wandlung in Betracht gezogen werden. - Sind nachweislich Systemfehler verantwortlich kann auch hier anhand des Gutachtens eine Wandlung in Betracht gezogen werden.
- Anhand der Schulungsunterlagen sollte hervorgehen wie man mit der Software umzugehen hat. Führt die Methode, die aus den Unterlagen hervorgeht, nicht zum Ziel, können weitere Schulungen vom Lieferanten verlangt werden.
- Nicht selten kommt es vor das Daten über Schnittstellen nicht richtig gewandelt werden. Dies kann zum einen an der Schnittstelle des neuen Systems oder am Ziel-System liegen. Die Eingrenzung fällt hier jedoch sehr schwer. Hier ist dann eine enge Zusammenarbeit mit dem Lieferanten nötig. Als unabhängiger Sachverständiger ist die Kontaktaufnahme mit dem „Gegner“ normalerweise kein Problem und führt dann oft zu einer Einigung.
- Treffen Punkt 1-4 nicht zu, bleibt nur noch der Anwender. Nichts desto trotz haben Sie Gewissheit.