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Schiedsgutachten und Mediation

Mediation: Ein Verfahren zur gemeinsamen, außergerichtlichen, konstruktiven Bearbeitung von Konflikten.

Schiedsgutachten: offene Rechts- und Tatsachenfragen werden verbindlich durch einen neutralen Dritten geklärt.


Im alltäglichen Geschäft gibt es oft Meinungsverschiedenheiten über technische Fragen, Eigenschaften von Objekten oder Maschinen und Anlagen und Liefer- und Werksleistungen oder Differenzen in Lieferung oder Abrechnungen. Man wird sich einfach nicht einig.

In solchen Fällen können sie gemeinsam einen Sachverständigen bestimmen, der eine verbindliche Stellungnahme zu den Streitfragen abgibt.
Der Sachverständige nimmt dabei auch eine vermittelnde Stellung ein.

Durch diese Vorgehensweise kann eine langwierige und nervenaufreibende gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang und unüberschaubaren Kosten für beide Seiten vermieden werden.

Auseinandersetzungen, auch bei langjähriger und erfolgreicher Kunden-Lieferantenbeziehungen sind alltäglich. Eine solche Beziehung aufs Spiel zu setzten macht keinen Sinn.
 Mit der Hilfe eines Sachverständigen kann die Situation gerettet werden. Durch einen neutralen Dritten werden die Fakten klar dargestellt und es kommt nicht unbedingt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. 

Man bedenke die Sichtweise, „Bin ich in einem Boot, kommt das Ufer zu mir“, nach Klarstellung der Fakten, sieht man die Situation um einiges klarer.