Qualität, Ergonomie-, Funktion- und Gebrauchstauglichkeit
An Erzeugnisse werden hohe Ansprüche gesetzt. Eine Vielzahl an Normen und Richtlinien definieren die Standards. Wurde keiner dieser Ansprüche vertraglich festgehalten, geht das Gesetz davon aus das das Erzeugnis nach dem neusten Stand gefertigt wurde.
Entspricht ein Objekt den Standards nicht, muss geprüft werden ob ein Schadensersatz, unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik, eine rechtliche Grundlage hat.
Alles zusammengefasst ist diese Prüfung mehr als ein Tagesgeschäft, sie setzt den Zugriff auf den aktuellsten Stand von Normen und Richtlinien voraus.
Auch hier verfügen wir über geeignete Verfahren Ihnen hier Unterstützung anzubieten.